Gebühren
1.500 Euro Die Teilnahmegebühr ist steuerfrei gem. § 4 Nr. 22a UStG.
1.500 Euro Die Teilnahmegebühr ist steuerfrei gem. § 4 Nr. 22a UStG.
Die Anmeldung ist verbindlich. Das Fraunhofer IWU als Veranstalter bestätigt die Anmeldung durch schriftliche Bestätigungserklärung. Erst mit Zugang dieser Bestätigungserklärung vom Fraunhofer IWU kommt der Schulungsvertrag zustande.
Die Schulungsgebühr (zzgl. ges. MwSt.) wird in der Regel nach Veranstaltungsbeginn in Rechnung gestellt und ist ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig. Sie ist per Überweisung zu zahlen.
Eine verbindliche Anmeldung kann grundsätzlich storniert werden. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bis 1 Woche vor der ersten gebuchten Veranstaltung wird dafür eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro; fällig. Danach ist die Schulungsgebühr in voller Höhe zu entrichten.
Sollten Sie an der Schulung nach verbindlicher Anmeldung nicht teilnehmen können, kann die Teilnahmeberechtigung kostenfrei auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden. Dieser muss sich ebenfalls über dieses Formular mit dem Vermerk »Ersatzteilnehmer für...« anmelden.
Bei Fernbleiben von der Schulung oder bei Abbruch der Teilnahme durch den Schulungsteilnehmer ist die Schulungsgebühr in voller Höhe zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückerstattung nicht wahrgenommener Schulungsstunden- oder Termine besteht nicht.